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1336. Juni 11. Heinrichau (dat.).

III id. Junii.

Br. Nikolaus Abt, Gregor Prior, Bartholomäus Subprior, Joh. Kellermeister u. die übrigen Würdenträger (officiales) u. der Konv. des Kl. zu Henrichow (Heinrichau), Bresl. Diözese, Cister. Ordens, bek., daß vor ihnen erschienen ist Mag. Joh. v. Colbaz, Dr. theol., u. hat ihnen einen Brief des Abtes Raynard v. Morimund v. 23. Dez. 1335 (s. das.) vorgelegt, nach welchem auf päpstl. Befehl v. 30. Juli 1335 (s. das.) ein Verzeichnis der Einkünfte der Cisterzienserkl. aufgenommen werden solle. In Befolgung dieses Befehls haben sich die Würdenträger u. die Ältesten des Konv. versammelt u. in Gegenwart des gen. Mag. folg. Verzeichnis gewissenhaft aufgenommen. Da der Klosterzins, der von dem Börsenmeister eingenommen wird, wegen der Kriege u. Landeswirren besonders unsicher ist, so beläuft er sich z. Z. auf 956 Fl., wovon der Börsenmeister an lebenslänglichen Pensionen jährl. 349 Fl. bezahlt. Der Klosterkellermeister verbraucht dazu wegen des Mangels an Schafen u. and. Tieren für Käse, Butter, Eier, Oel, Fische, Heringe, Erbsen, Salz u. für and. der Küche des Konv. u. des Abtes notwendige Sachen, sowie für Bewirtungen Edler u. Unedler, Geistlicher u. Weltlicher, für die jährl. Visitationen, für Gesindelohn (in precio servorum), für die Bäckerei (in pistrino), die Klostermühle, Brauerei u. andere derartige Klosterbetriebe, für Fuhrleute, Landarbeiter u. andere verschied. Arbeiter zur Ernte u. zum Heuschnitt (agricolis et aliis diversis labora-toribus pro messe sua et falcacione foeni), für Eisen, Wagen u. andere Bedürfnisse, für seine Ausgaben in Klosterangelegenheiten u. zur Ehrung der Edlen u. Wohltäter des Kl. bei aller Sparsamkeit mehr als 327 Gulden. Für die Kranken u. die Pietantien des Konv. gibt er mehr als 100 Gulden aus. Der Klosterkämmerer verbraucht für die Bekleidung u. die Beschuhung des Konv. mehr als 100 Gulden; dieser Betrieb (officina) leidet wegen Abgangs der Wolle u. Fehlens der and. Sachen an solchem Mangel, daß der Konv. in 7 Jahren nur einmal bekleidet weiden konnte. Der Sakristan verbraucht für die Beschaffung von Wachs u. Öl für die Lichte u. den Kirchenschmuck 24 Gulden u. darüber. Ferner gibt der Abt für Angelegenheiten des Kl., Wegeunkosten, Ehrung von Edlen u. Freunden des Kl., Hafer für die Gastpferde aus seiner Börse über 100 Gulden bei aller Sparsamkeit aus. Das Kl. hat 8 große u. kleine Wirtschaftshöfe (grangias), von denen einer unbenutzt ist, von den andern wird die Hälfte des Getreides für Brot u. Klosterbier verbraucht; die andere Hälfte mit einigen and. Früchten geht drauf für die Ernte, für Gesindelohn, für notwendige Anschaffungen für die Wirtschaftshöfe, für den Ersatz der vor Überarbeitung sterbenden Pferde. Mithin können sie ohne Aufnehmung von Schulden nicht auskommen. Ihr Zustand sei beklagenswert, dem Untergange geweiht. Von den vielen Übeltätern, welche sie bedrücken, wollen sie nicht sprechen. Ihr zeitlicher Herr, in dessen Gebiet fast alle ihre Güter liegen, preßt sie aus, schädigt sie eigenhändig (per se ipsum) u. durch seine Schergen, Pferde, Jagdhunde, Jagdvögel so maßlos, daß ihnen fast nichts übrigbleibt. Ferner läßt er nicht ab, sie mit Schmähworten fortgesetzt zu beschimpfen, seine gottesschänderischen Hände gegen ihre Laienbrüder zu erheben, sie mit den schwersten Gelderpressungen, mit Niederhauen der Wälder, gewaltsamer Wegnahme ihrer Pferde u. ihres Viehes, Wegnahme der Linnen u. des Getreides usw. fortgesetzt zu bedrücken, so daß ihr Schaden sich auf über 12000 Gulden beläuft. Es fehlt ihnen der notwendigste Lebensunterhalt, so daß sie gezwungen sind, ihn anderswie zu suchen u. sich dem größten Wucher auszuliefern. Ihre Schulden belaufen sich auf 2732 Gulden, die von längst verübten gewalttätigen Erpressungen ihres Hzgs herrühren, u. mit Sorgen denken sie an die Zinsen. Für die Kosten zum Generalkapitel, für die Kontributionen, den sechsjährigen Zehnten für den Papst u. zur Deckung der vorgen. Schulden hätten sie kein Geld, ebensowenig wie für ihren Lebensunterhalt u. ihre Kleidung. Es sind bei ihnen 44 Mönche u. 30 Laienbrüder, deren Zahl nach ihrer u. des gen. Mag. Ansicht bleiben kann. Wenn die Statuten über die Entfremdung von liegendem Klosterbesitz nicht streng bewahrt bleiben u. ihnen nicht irgendeine Hilfe zuteil wird, so wird das Kl. unwiederbringlich seinen Untergang erleiden.

Bresl. Diözesanarch. Urk. Pfarrarch. Heinrichau. Von den drei an Pergamentstr. häng. Siegeln des Abtes Nik., des Konv. u. des Mag. Joh. v. Colbacz hat sich nur das erstere in beschädigtem Zustand erhalten. Angef. bei Pfitzner, Gesch. des Cisterzienser-Stiftes Heinrichau (Bresl. 1846), S. 112/113 u. S. 334 Anm. 186 unter dem 3.(!) Juni 1336.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.